Hegestraße 101, 45966 Gladbeck, Deutschland
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Ich berate und vertrete Sie im Strafrecht. Der Schwerpunkt meiner juristischen Tätigkeit umfasst hier etwa die Verteidigung in Strafsachen während des Ermittlungsverfahrens sowie vor Gericht. Des Weiteren vertrete ich meine Klienten in der Nebenklage oder Privatklage. Als Anwalt für Strafrecht übernehme ich auch Zeugenbeistandschaften.
Das Mietrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter. Meine Aufgaben als Rechtsanwalt können sich unter anderem auf Mietmängel inklusive der Beseitigung der Mängel beziehen. Des Weiteren stehe ich Ihnen bei einer Kündigung des Mietverhältnisses zur Seite. Die Abwehr und Durchsetzung von Mieterhöhungen ist ebenfalls ein Bereich im Mietrecht.
Gibt es juristische Streitfälle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bin ich gern zur Stelle. Im Arbeitsrecht befasse ich mich mit der Durchsetzung von Lohn-/Gehaltsansprüchen sowie der Abwehr gegen Kündigungen. Haben Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung oder ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten, kann ich in Ihrem Namen dagegen vorgehen.
Nach einem Unfall vertrete ich Sie auch im Verkehrsrecht. Ich mache Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend und setze diese durch. Genauso übernehme ich die Vertretung für die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ein drohender Verlust des Führerscheins sowie allgemeine Bußgeldsachen fallen ebenso in das Feld des Verkehrsrechts.
Das Sozialrecht umfasst zum Beispiel alle möglichen Streitfälle rund um das Arbeitslosengeld I oder das kommende Bürgergeld (früher: Hartz IV). Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie bei Fragen zur sozialen Pflegeversicherung oder zur Einstufung des Schwerbehindertengrades, wie auch in Fragen zur allgemeinen Sozialhilfe. Dabei bin ich für Sie sowohl außergerichtlich (z.B. im Widerspruchsverfahren, u.a.) als auch gerichtlich tätig.
Rechtsbeziehungen zwischen Ehepartnern, Verwandten und Menschen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sind im Familienrecht geregelt. Klassische Rechtsfälle sind hier unter anderem der Anspruch auf das Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder. Auch im Fall einer Scheidung oder bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen vertrete ich Sie. Gern helfe ich Ihnen ferner bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.